Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil
- Veröffentlicht am

Betroffen sind zum Beispiel die folgenden Pflanzenschutzmittel: B 235, Bo 235, Bromotril 225 EC, Buctril, Caracho 235, Certrol B, Profi Bromo 235, UP BMX, Nagano, Zeagran ultimate.
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die oben genannte Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich zum Beispiel um folgende Pflanzenschutzmittel: Curol B, Xinca.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.