Ruhen für das Pflanzenschutzmittel 1,4Sight aufgehoben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen von 1,4Sight aufgehoben. Damit darf 1,4Sight ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Um einen Brand im Kartoffellager auszuschließen, darf das Mittel nur noch mit elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten ausgebracht werden, wie zum Beispiel Synofog (SF1H und SF2H) .
Deshalb wurden folgende Anwendungsbestimmungen erteilt:
VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte beantworten Belchim oder Anbauverbände.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.