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Pflanzenschutz aktuell

Wirkstoff Mancozeb nicht erneuert genehmigt

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 entschieden, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung wird festgelegt, bis zu welchem Termin bestehende nationale Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb widerrufen werden müssen. Es können Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gewährt werden. Eventuelle Aufbrauchfristen enden spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung. In Deutschland enden die Zulassungen zahlreicher Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb ohnehin am 31. Januar 2021 durch Zeitablauf. Deshalb können zum Beispiel die Zulassungen der folgenden Mittel nicht verlängert werden: Acrobat Plus WG, Curzate M WG, Electis, Nautile WG, Valbon, Valis M, Video. Im Anschluss an das Zulassungsende wird für diese Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelten. Die anschließende Aufbrauchfrist wird in der Durchführungsverordnung festgelegt.
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