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Pflanzenschutz aktuell

Diese Abstände zu Oberflächengewässern gelten

Bei den anstehenden Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer zu beachten. Nach Pflanzenschutzrecht sind zu schützende Gewässer an folgenden Merkmalen zu erkennen:

  • Ständig oder regelmäßig über längere Zeit (periodisch) im Jahr wasserführend
  • Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar
  • Wasserpflanzen vorhanden
  • Vorkommen schutzwürdiger Wasserorganismen (Tiere und Pflanzen)
  • Bei Austrocknung keine Landpflanzen am Gewässerboden
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Um eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu verhindern, werden Abstände festgelegt, die eingehalten werden müssen (NW606). Bei Verwendung verlustmindernder Technik können die Abstände in Abhängigkeit von der Abdriftminderungsklasse (50 %, 75 %, 90 %) reduziert werden (NW605). Die Anwendung einer Reihe von Mitteln muss grundsätzlich mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen (NW607).

Fünf-Meter-Schutzzone

Nach dem Wassergesetz ist in Baden-Württemberg zudem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen in einem Bereich von fünf Metern grundsätzlich verboten. Diese fünf Meter-Regelung gilt nur für Gewässerrandstreifen an Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Auskünfte zu der Einstufung der Gewässer erteilen die unteren Wasserbehörden an den Landratsämtern.

Um Problemen durch Abdrift aus dem Wege zu gehen, sollte beim Kauf eines neuen Düsensatzes für die Feldspritze darauf geachtet werden, dass die Abdriftminderungsklasse 90 % auch bei höherem Druck und praxisüblicher Geschwindigkeit erreicht wird. In der Universaltabelle in der Mitte des Merkblattes „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ sind deshalb nur noch solche Düsentypen aufgeführt.

Die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer wird im Rahmen der Fachrechtskontrollen überprüft. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Er wird durch die untere Landwirtschaftsbehörde mit einem Bußgeld geahndet und ist zudem Cross Compliance relevant.

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