Pflanzenschutz aktuell
Traktorkabine ersetzt die persönliche Schutzausrüstung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Verzeichnis von Traktoren und Selbstfahrern mit Fahrerkabinen der Kategorie 3 und 4 erstellt. In diesen Kabinen kann bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz sowie Atemschutz) verzichtet werden.
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