Widerruf von Crawler
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 26. Juni 2021 die Zulassung des Rapsherbizids Crawler (Wirkstoff: Carbetamid) widerrufen. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Die Frist für den Abverkauf endet am 26. Dezember 2021, die für den Aufbrauch genau ein Jahr später. Nach Ende der Aufbrauchfrist am 26. Dezember 2022 sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.