
Feldhygiene nach Raps zählt
Die Zeit zwischen der Rapsernte und der Aussaat der Folgekultur sollte genutzt werden, um Krankheiten, Schädlinge, Ausfallraps und Unkräuter zu bekämpfen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 08.07.2024Idealerweise werden die Rapsstängel direkt nach der Ernte gemulcht, wodurch der Abbau der Stoppeln beschleunigt und die Überdauerung von Pilzsporen (Phoma, Sclerotinia, Verticillium, Alternaria) verhindert wird. Zusätzlich werden an den Stoppeln verbleibende Schoten zerstört, und die darin enthaltenen Rapssamen sowie der beim Dreschen anfallende Ausfallraps können auf dem Boden keimen. Bei feuchten Bedingungen sollte keine Bodenbearbeitung erfolgen, da Raps ein Lichtkeimer ist und vergrabener Ausfallraps in Keimruhe (Dormanz) geht. Bei ausreichend Feuchtigkeit keimt der Großteil des Ausfallraps von alleine.
Zeit bis zum 4-Blatt-Stadium
Der aufgelaufene Raps sollte spätestens im 4-Blatt-Stadium beseitigt werden. Dies kann entweder mechanisch geschehen, was jedoch zu hohen Nährstoffauswaschungen führen kann, oder alternativ bei einer chemischen Unkrautbekämpfung. So hat beispielsweise Starane XL (Wirkstoffe: Fluroxypyr + Florasulam) eine Zulassung gegen Gemeine Zaunwinde in Rapsstoppeln, und Dominator 480 TF (Wirkstoff: Glyphosat) ist gegen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallkulturen in Ackerbaukulturen zugelassen und darf nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen angewendet werden. Aufgelaufener Ausfallraps wird dabei jeweils miterfasst.
Vor der Bearbeitung abwarten
Nach einer chemischen Behandlung sollte mehrere Wochen (mindestens sechs Wochen) mit einer Bodenbearbeitung gewartet werden, damit die Wirkstoffe vollständig in den Wurzeln der Unkräuter verteilt werden und diese vollständig absterben. Es ist wichtig, den Raps spätestens im 4-Blatt-Stadium zu beseitigen, da andernfalls Krankheiten wie Kohlhernie und Nematoden stark begünstigt werden, was bei Rüben in der Fruchtfolge fatal sein kann. Weitere Schaderreger können sich im nicht beseitigten Ausfallraps vermehren und stellen dann Ende August / Anfang September insbesondere für nahegelegene Rapsflächen eine Gefahr dar. Eine grüne Raps-Brücke in der Flur sollte daher aus Pflanzenschutzsicht unbedingt vermieden werden.
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