Starker Cercosporadruck
Die Tage werden kürzer, die Taubildung ist enorm und die Temperaturen haben angezogen. Die Wetterfaktoren stehen auf der Seite der Pilzfraktion. Dies prognostiziert weitere Ausbreitung, möglicherweise mit erhöhter Geschwindigkeit.
- Veröffentlicht am

Die Tabelle der Befallseinstufung zeigt, dass mittlerweile an den meisten Standorten die vom 1. bis zum 15. August geltende Schadschwelle von 15 Prozent überschritten ist. Die von den Boniteuren ermittelten absoluten Zahlen (in der Tabelle nicht aufgeführt) zeigen, dass die ab 16. August geltende Schwelle von 45 Prozent diese Woche sogar schon an vier von 27 Standorten erreicht bzw. überschritten ist!
Zweiter Aufruf zur Kontrolle
In dieser Woche werden die Regionen Hohenlohe Ost, Odenwald und Oberes Gäu ebenfalls zum zweiten Mal per Infoservice gewarnt. Die Schwelle war zwar nicht überall überschritten, ein leichter Anstieg ist jedoch auch hier zu verzeichnen.
Da der Krankheitsdruck in dieser Woche deutlich zugenommen hat, ist es essentiell, die Schläge regelmäßig zu kontrollieren und den richtigen Behandlungszeitraum nicht zu verpassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der ersten Behandlung wetter- und erntebedingt nicht immer der optimale Zeitpunkt erwischt wurde.
Erste Proberodung
Die Ergebnisse der ersten Proberodung in der KW31 liegen nun vor. Im Vergleich zum fünfjährigen Schnitt fiel das Ergebnis mit +12 Prozent erfreulich aus, jedoch hat der Zuckergehalt noch Aufholbedarf. Die Ertragsschätzung wurde auf 83 t/ha festgesetzt, woraus sich eine längere Kampagne von über 100 Tagen ergibt. Mittlerweile wurden die Rübenschläge den Abholrunden 1 oder 2 zugeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Wartezeiten der Fungizide. Aus momentaner Sicht ist davon auszugehen, dass die ersten Zuckerrüben Mitte September geerntet werden. Genauere Informationen zu der Rundeneinteilung finden die Anbauer im Rohstoffportal unter Rübenanbau/Anfuhrplanung oder über das Rundschreiben vom 11. August 2021.
Auflage Notfallzulassung
Bei der Beseitigung der unliebsamen Schosser, Wildrüben und Samtpappel muss die im Rahmen der Notfallzulassung geltende Auflage (Allgemeinverfügung 2.1 d) – „vor und nach der Aussaat dafür Sorge zu tragen, dass Beikraut und andere Pflanzen auf dem betroffenen Acker nicht zur Blüte gelangen” – erfüllt werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.