Auf Feldmausbefall achten
Feldmäuse können im Herbst und Winter erhebliche Schäden auf Acker- und Grünlandflächen anrichten. Besonders in Jahren mit milder Witterung und dichter Vegetation steigt das Risiko stark an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um gefährdete Flächen zu kontrollieren und durch vorbeugende Maßnahmen wie kurzen Bewuchs und Sitzstangen für Greifvögel den Befall einzudämmen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 10.11.2025Bei der derzeit niedrigen Vegetation ist Feldmausbefall gut festzustellen. Deshalb sollten jetzt insbesondere Feldränder, Gräben, Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit Vorkultur Getreide oder Raps sowie Wiesen und Weiden auf Befall kontrolliert werden. Auf befallenen Feldrändern und Gräben sollte der Bewuchs vor dem Winter möglichst kurz gehalten werden, damit Mäuse wenig Deckung haben. Auch befallenes Grünland sollte möglichst kurz in den Winter gehen.
Zusätzlich wird bei fehlenden Ansitzmöglichkeiten (keine Bäume und ähnliches) das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel empfohlen. Greifvögel sind hier nicht besonders wählerisch. Es genügt ein 2,5 bis 4 Meter langer Pfahl mit fünf bis zehn Zentimeter Durchmesser, auf dessen oberem Ende ein rundes Querholz mit 20 bis 40 Zentimeter Breite und drei bis fünf Zentimeter Durchmesser montiert ist. Der Pfahl sollte fest im Boden verankert werden (zum Beispiel 40 bis 50 Zentimeter eingraben) und möglichst wenig wackeln. Zudem gilt: Je höher die Sitzstange, desto größer der einsehbare Umkreis.
Chemische Bekämpfung und Kontrollverfahren
Gibt es trotz vorbeugender Maßnahmen noch viele Mäuse, sollte eine chemische Bekämpfung auf den Kulturflächen in Erwägung gezogen werden. Die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme muss durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt werden (NS648).
Ein für Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist die Lochtretmethode. Auf zwei Kontrollflächen mit jeweils 250 Quadratmetern (circa 16 Meter mal 16 Meter) werden alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden sind die wieder geöffneten Löcher zu zählen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei fünf bis acht, bei Grünland im Herbst bei elf geöffneten Löchern je Kontrollfläche.
Die einzige Möglichkeit einer direkten Bekämpfung ist nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes das verdeckte Ausbringen von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mit geeigneten Köderstationen. Die Köder dürfen nicht offen ausgelegt beziehungsweise ausgebracht werden und sie dürfen auf keinen Fall an der Oberfläche liegen bleiben. Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen beziehungsweise den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb muss bei Ausbringung mit der Legeflinte eine trockene Periode von mindestens drei bis vier Tagen abgewartet werden.
Schutzbestimmungen und Hinweise
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid nicht eingesetzt werden (Paragraf 4 PflSchAnwV). Auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln und in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten müssen die Anwendungsbestimmungen NT803-1 und NT820-1 bis NT820-3 zum Schutz von Zugvögeln, Feldhamster, Hasel- und Birkenmaus beachtet werden.
Zudem ist vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis der unteren Naturschutzbehörden ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1).
Mittelempfehlungen sind in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ in Tabelle vier auf Seite 27 zu finden.

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