Tipps für den November
Die Lese ist beendet. Hier die aktuellen Weinbautipps:
- Veröffentlicht am
Stammschaden durch zurückliegende Winterfröste
Die Stämmchen junger Reben sind in den ersten Jahren empfindlich gegenüber tieferen Winterfrösten. Je nach Sorte und Jahr genügen dabei bereits Temperaturen von unter -12 °C. Zeigen Rebstöcke frühzeitig vor der normalen Herbstfärbung unnatürliche Farbveränderungen, sollte das Holz der Stämmchen – zumeist in Bodennähe – genauer begutachtet werden. In den meisten Fällen hilft dann nur noch Nachpflanzen.
Rote Spinne beachten
Überraschend und seit Jahren erstmals wieder konnte im Herbst in einzelnen Flächen starker Rote Spinnebefall festgestellt werden. Aktuell lässt sich ein Befall bedingt durch die fortschreitende Herbstfärbung nur noch schwer erkennen. Es sollte aber beim Rebschnitt darauf geachtet werden, ob Eiablagen (rote Überwinterungseier) im Bereich der Rebknospen zu finden sind. Eine Handlupe leistet dabei gute Dienste.
Wer rodet, muss anlegen
Bei geplantem Bewirtschafterwechsel mit Neuanlage ist zu beachten, dass nur derjenige den Weinberg neu anlegen darf, der die Fläche in der Weinbaukartei als gerodet gemeldet hat. Vor der Rodung sollte also klar sein, wer den Weinberg später wieder anlegt.
Nicht bewirtschaftete Weinberge
Nachbarn eines wild wachsenden, nicht bewirtschafteten Weinbergs sind gut beraten, mit dem Eigentümer dieser Fläche rechtzeitig Kontakt aufzunehmen und diesen zu überzeugen, dass ordnungsgemäß und vollständig gerodet werden muss. Wenn keine Einsicht zu erkennen ist, ist am Ende die Gemeindeverwaltung zuständig für die Durchsetzung der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 44/2021.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.