Tipps für den Dezember
Im Winter wird es wieder ruhiger im Betrieb. Nun beginnt der Rebschnitt. Hier die aktuellen Weinbautipps:
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Düngeverordnung
Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Dies betrifft auch Trester, Kompost oder Mist. Dünger, wie zum Beispiel Trester, mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (mehr als 0,5 Prozent Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Sperrfrist vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden.
Neue Pflanzrechte
Vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein Antrag auf Zuteilung von Neupflanzrechten gestellt werden. Rechte ab einer Hangneigung von 15 Prozent werden priorisiert vergeben. Die Genehmigungsbescheide werden bis zum 1. August eines jeden Jahres versendet. Genehmigungen für Neuanpflanzungen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung. Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Pflanzung der genehmigten Fläche.
Gehölzrückschnitt
Ein Rückschnitt von Feldgehölzen (Feldhecken, ausladende Äste von Bäumen) auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann noch jeweils bis 28. Februar erfolgen. Mit Beginn der Brut- und Aufzuchtzeit Anfang März dürfen Gehölze bis Anfang Oktober nur noch in Ausnahmefällen gepflegt werden. Liegen Weinberge unmittelbar neben Wald, ist zu beachten, dass Baumrodungen oft nur während der Brachezeit eines Weinbergs ohne Flurschäden vorgenommen werden können. In solchen Fällen bietet es sich an, rechtzeitig ein Gespräch mit dem Eigentümer des Waldgrundstücks zu suchen.
Holzqualität
Verschiedene Krankheiten lassen sich im Winter erkennen und können einen Rückschluss auf die Befallssituation des vergangenen Jahres geben. Werden deutliche Oidiumfiguren am Holz gefunden, muss im kommenden Frühjahr mit einem höheren Befallsrisiko aufgrund eines hohen Ausgangspotentials gerechnet werden. Dies sollte dann bei der Bekämpfungsstrategie und dem rechtzeitigen Behandlungsstart berücksichtigt werden. Botrytisbefall am Rebholz ist vorwiegend im Bereich der Traubenzone oder im oberen Bereich der Rute zu finden. Kritisch hierbei ist weniger ein erhöhtes Ausgangspotential, als eine möglicherweise reduzierte Winterfrosthärte.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 48/2021.
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