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Arbeitskalender Weinbau

Tipps für den Februar

Langsam starten die Vorbereitungen für die neue Saison. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Bodenuntersuchungen gelegt werden. Hier die aktuellen Weinbautipps:

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Bodenuntersuchung Grundnährstoffe (P/K/Mg)

Nach der Düngeverordnung sind Bodenuntersuchungen für Schläge ab 1 ha mindestens alle sechs Jahre verpflichtend vorgeschrieben, wenn mehr als 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr aufgebracht werden. Viele Weinbergböden sind sehr gut mit Phosphat versorgt, sodass keine Phosphatdüngung erforderlich ist oder zu unterbleiben hat.

Bodenuntersuchung Stickstoff

Bei der Stickstoffdüngung verlangt die Düngeverordnung, dass für Schläge in Nitratgebieten, sogenannte „Rote Gebiete“, mit mehr als 50 kg Stickstoffdüngung je Hektar, eine Bodenuntersuchung (Nmin oder EUF) vor der Düngung benötigt wird. Hierbei sind Beprobungstermine (Nmin: 15. März bis 30. Juni und EUF: nicht vor März) einzuhalten. Es wird empfohlen, die Probenahme möglichst zeitnah vor der geplanten Düngung durchzuführen. 

Bodenuntersuchung Handarbeitsweinbau

Betriebe, die die Förderung des Handarbeitsweinbaus beantragt haben, müssen eine Bodenuntersuchung auf Grundnährstoffe inklusive Humus nachweisen können. Dies wird bei Kontrollen geprüft und ist der häufigste Beanstandungsgrund. Bis zu 1 ha Handarbeitsweinbau genügt eine Probe.

Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 5/2022.

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