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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Obst, Salat und weiterem Gemüse eine Notfallzulassung nach Artikel 53 erlassen.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) erneut die Zulassung gegen Schorf in Kernobst für die Zeit vom 15. März bis zum 12. Juli 2022 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 l/ha und m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und m Kronenhöhe (maximal 24 l/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe), maximal 6 Behandlungen, sowie ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 l/ha und m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und m Kronenhöhe, (maximal 18 l/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe), maximal 9 Behandlungen, im Abstand von einem Tag gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 306 l/ha möglich. Wartezeit: 30 Tage.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 15 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

Der Bescheid für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) für die Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Feldsalat, frischen Kräutern, Rucola-Arten, Spinat, Busch- und Stangenbohnen, Möhre, Beten und Radieschen wurde geändert. Der Zeitraum zur Aussaat des Saatgutes wurde vorgezogen und dauert jetzt vom 10. März bis zum 7. Juli 2022.
 

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