Tipps für den August
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Antragszeitraum Umstrukturierung in Baden- Württemberg
Für das Pflanzjahr 2023 ist der Förderantrag bis zum 31. August 2022 bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt einzureichen. Der Zahlungsantrag ist dann später über den Gemeinsamen Antrag bis zum 16. Mai 2023 abzuschließen. Nähere Informationen befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und dort im „Förderwegweiser“.
Raubmilben
Das Laub aus Ertragsanlagen mit einem guten Raubmilbenbesatz kann sehr gut für die Ansiedlung von Raubmilben in Junganlagen verwendet werden. Auch Anlagen, die im vergangenen Jahr Befall zeigten, sollten versorgt werden. Die Nützlinge regulieren kostenlos Spinnmilben, Kräusel- und Pockenmilben. Bei einem guten Raubmilbenbesatz ist keine zusätzliche Bekämpfung notwendig.
Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 31/2022.
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