Tipps für den Februar
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Stoffstrombilanz
Seit dem 1. Januar 2023 wird eine Stoffstrombilanz auch für Betriebe ab 20 ha landwirtschaftliche Fläche zur Pflicht. Im Entscheidungsbaum des LTZ Augustenberg (ltz.landwirtschaft-bw.de) sehen Sie, ob Ihr Betrieb eine Stoffstrombilanz braucht – das ist für fast jeden Hof, auf dem Tiere gehalten oder Dünger ausgebracht werden der Fall. Auch Betreiber von Biogasanlagen müssen sich informieren ob sie die Kriterien erfüllen.
Schadmilben in Junganlagen
In vielen Ertragsanlagen ist eine Milbenbekämpfung bei konsequentem Einsatz raubmilbenschonender Mittel in der Regel nicht erforderlich. In Junganlagen benötigt es einige Jahre bis sich ein ausreichender Raubmilbenbesatz angesiedelt hat. In Verbindung mit dem Rebschnitt kann durch das Anbringen von Spenderholz aus älteren Anlagen, ein Übersiedeln in relativ kurzer Zeit auf die jungen Reben erfolgen.
Junganlagen nicht überfordern
Neueren Erkenntnissen zufolge spielt Stress eine beachtliche Rolle bei der Entwicklung der Esca-Symptomatik. Unter dieses Stichwort fallen zum Beispiel eine unzureichende Wasserversorgung in Junganlagen, deutlicher und fortgesetzter Überertrag oder auch eine unausgewogene Nährstoffversorgung.
Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 5/2023.
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