Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Apfel: Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen den Apfelblütenstecher in Apfel vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2023 zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf (nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn) mit 0,0625 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,125 kg/ha, 2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 90 % - 30 m, 95 % - 20 m (NW607-1). In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300). Zum Schutz des Grundwassers dürfen keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen (NG364). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.