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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 auf Wiesen und in Obst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Exigon (Wirkstoff: Beauveria bassiana) wieder eine Zulassung gegen Engerlinge von Feldmaikäfer, Junikäfer und Gartenlaubkäfer beim Überschreiten von Behandlungsschwellen und erwartetem Starkbefall für die Zeit vom 1. März bis zum 28. Juni 2023 für 120 Tage erteilt:
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  • Auf Wiesen und Weiden kann das Mittel mit 3 kg/ha in 300 bis 500 l Wasser/ha umbruchlos als Suspension in Cultan- oder Säschlitztechnik ausgebracht oder nach Umbruch mit driftreduzierenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden gespritzt werden, direkt gefolgt von einer Einarbeitung und Neuansaat.
  • In Baumobst, Beerenobst, Weinreben, Baumschulgehölzpflanzen, Laub- und Nadelholz ist eine Ausbringung des Mittels mit 3 kg/ha in 300 bis 500 l Wasser/ha mit vier verschiedenen Techniken möglich:
  1. umbruchlos als Suspension in Cultan- oder Säschlitztechnik
  2. nach Umbruch mit driftreduzierenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden spritzen direkt gefolgt von einer Einarbeitung
  3. Gießanwendung über die Tröpfchenbewässerung
  4. Injektion in den Boden mittels Lanzette

Vor der Pflanzung kann zudem eine Tauchbehandlung der Wurzel mit 1 kg in 100 l Wasser durchgeführt werden.

Der gesamte Aufwand ist auf 6 kg/ha begrenzt.

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