Tipps für den August
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Umstrukturierung und Umstellung in Baden-Württemberg
Für das Pflanzjahr 2024 ist der Förderantrag bis zum 31. August 2023 bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt einzureichen. Der Zahlungsantrag ist dann später über den Gemeinsamen Antrag bis zum 15. Mai 2024 abzuschließen. Nähere Informationen befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und dort im „Förderwegweiser“.
KEF-Vorsorge
Geplante Ertragsregulierungsmaßnahmen sollten vor dem Farbumschlag bzw. Weichwerden der Beeren abgeschlossen werden. Die Bodentrauben können dann zusätzlich gemulcht werden, um die Lockwirkung auf die KEF zu minimieren.
Finger weg von Kreiselegge und Fräse
Während der Reifezeit gibt es keinen vernünftigen Grund, noch einmal den Boden zu bearbeiten. Niederschläge auf warmen und bearbeiteten Böden setzen hohe Mengen an Stickstoff frei, was die Fäulnis fördert. Bei Trockenstress kann auch noch während der Reifephase eine moderate Wassergabe zur optimalen Traubenreife beitragen.
Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 31/2023.
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