Erweiterungen von Zulassung nach Artikel 51 in Hartweizen
Die Zulassung von DFF+FFA+MRB SC 406 (Wirkstoffe: Metribuzin + Diflufenican + Flufenacet) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Winterhartweizen in den Stadien BBCH 00 bis 09 (im Vorauflauf) oder in den Stadien BBCH 10 bis 29 (im Nachauflauf) darf DFF+FFA+MRB SC 406 gegen Gemeinen Windhalm, gegen Einjähriges Rispengras und gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter einmalig im Herbst mit einem Aufwand von 0,7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden.
- Die Anwendung darf nicht auf drainierten Flächen erfolgen.
- Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT103 zu beachten.
- Die Anwendung des Mittels im Freiland muss auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 20 m.
- Sofern der Winterhartweizen nicht im Mulch- oder Direktsaatverfahren gesät werden, muss zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von mehr als zwei Prozent und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein.
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