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Arbeitskalender Weinbau

Tipps für den Januar

Die Öffentlichkeit reagiert immer sensibler auf landwirtschafgtliche Themen. Das betrifft auch den Weinbau.
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Da die Rebanlagen in Baden-Württemberg meist mit einem geringen Grenzabstand zu Wegen angelegt sind, wird der Weg als Hauptwendefläche genutzt. Dadurch steigt die Unfallgefahr.
Da die Rebanlagen in Baden-Württemberg meist mit einem geringen Grenzabstand zu Wegen angelegt sind, wird der Weg als Hauptwendefläche genutzt. Dadurch steigt die Unfallgefahr.Tim Ochßner
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Mehr als wirtschaftliche Probleme

Neben den wirtschaftlichen Problemen in den Betrieben sind auch vor allem umweltrelevante Themen immer sensibler zu handhaben. Auch die Arbeitssicherheit, die Arbeitskräfteplanung und deren Abrechnung bergen immer mehr Fallstricke. Deshalb ist es wichtig, die Arbeiten im Jahr gut zu planen und rechtzeitig Informationen einzuholen. In der kalten Zeit sollte beispielsweise die neue Spritzsaison schon geplant werden. Informieren Sie sich über Sicherheitsauflagen, Risikoauflagen sowie Abstandsauflagen und Einschränkungen bei Ihren geplanten Pflanzenschutzmitteln. Dies ist oft zeitaufwendiger als gedacht. Unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/ oder bei der Gemeinde oder den zuständigen Landwirtschaftsämtern sind Informationen zu Biotopen, Gewässerauflagen, Erosionsgefährdungen und vieles mehr erhältlich. In der Vegetationszeit ist für das Einholen solcher Informationen oft nicht genug Zeit.

Die Arbeiten im Weinberg sicherer machen

Nachdem immer mehr Tourismus in die Weinbauregionen geholt wird, muss auch die Arbeitssicherheit angepasst werden. Durch E-Bikes werden auch steilere Weinbergswege intensiver befahren und die Geschwindigkeit der Radfahrer steigt. Da die Rebanlagen in Baden-Württemberg meist mit einem geringen Grenzabstand zu Wegen angelegt sind, wird der Weg als Hauptwendefläche genutzt. Dadurch steigt die Unfallgefahr immens. Vor allem bei schlepperbasierten Laubarbeiten, da hier sind teilweise rotierende Arbeitsgeräte bereits im Wegebereich sind, bevor der Traktorfahrer den Weg einsehen kann. Um die Übersicht beim Ausfahren zu verbessern, kann der „Ankerstock“ und eventuell der zweite Stock der Reihe entfernt werden. Dieser zugegebenermaßen nicht einfach umzusetzende und teure Schritt amortisiert sich aber teilweise über einen schnelleren und einfacheren Wendevorgang bei allen Traktorarbeiten.

Pflege von Biotopen

Durch das verantwortungsbewusste Handeln vieler Winzer sind für den Erhalt der Landschaft wichtige Flächen entstanden, wie Magertrockenrasen und Trockenmauern. Viele dieser Flächen wurden unter Schutz gestellt. Biotope wurden in den Gemeinden zu unterschiedlichen Zeiten kartiert. Als Informationsquelle dürften die Biotopkartierungen der Gemeinden und die auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz hinterlegten Karten (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml) zugrunde gelegt werden. Soll hier eine Veränderung stattfinden, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den zuständigen Behörden (Naturschutz/Landwirtschaft) aufnehmen. Dies trifft vor allem Flächen, die nach längeren Brachzeiten wieder mit Reben bepflanzt werden sollen oder ausufernde Hecken. Bei Hecken können abgestimmte Pflegemaßnahmen im Winter durchgeführt werden, allerdings nur ab dem 1. Oktober bis 28. Februar.

Bei Flächenbewegungen beachten!

Bei Flächenbewegungen (Abgabe von Flächen oder Zupacht von Flächen) entstehen die Pflanzgenehmigungen für den Betrieb, der die Fläche laut Weinbaukartei rodet. Neu zugepachtete Rebflächen müssen bestockt (und damit mit Pflanzgenehmigung) übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, müssen entweder Neuanpflanzungsrechte für die Fläche beantragt werden oder Autorisierungen von Pflanzgenehmigungen des eigenen Betriebes auf die gepachtete anzupflanzende Fläche mittels Antrag auf Autorisierung an die zuständigen Regierungspräsidien durchgeführt werden.

Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 1/2024.

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