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Pflanzenschutz aktuell

Überwachung von Rapsschädlingen mit Gelbschalen

Der Zuflug und die Bekämpfungswürdigkeit von mehreren Rapsschädlingen kann mittels Gelbschalen kontrolliert werden. Im zeitigen Frühjahr können durch den Gefleckten Kohltriebrüssler und den Großen Rapsstängelrüssler bei schwachen Beständen erhebliche Schäden mit mehr als 20 % Ertragsverlust entstehen. Deshalb sollte der Zuflug überwacht und bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte eine Insektizidbehandlung erfolgen.
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Teilweise wurden bereits Anfang Februar Gelbschalen in wärmeren Gebieten Baden-Württemberg aufgestellt, jedoch kam es bislang noch nicht zu einem Zuflug der Rüsselkäfer. In der Regel kann mit einem Zuflug gerechnet werden, wenn sich der Boden erwärmt und die die Bodentemperatur in 2 cm Tiefe ca. 7°C erreicht und die Tagestemperaturen über 10 bis 12 °C liegen. Günstig für den Zuflug sind sonnige und windarme Nachmittage. Aufgrund der bisherigen Wettervorhersagen, bleibt es offen, ob es im Februar noch zu einem stärkeren Zuflug kommt. Rapsbauern sollten in jedem Fall die Wetterprognosen im Blick behalten und standortabhängig entscheiden, wann Gelbschalen aufgestellt werden.

Gelbschalen auf Pflanzenhöhe einstellen

Grundsätzlich sollten Gelbschalen höhenverstellbar sein und immer auf Pflanzenhöhe eingestellt werden. Das Wasser mit Spülmittel ist regelmäßig zu wechseln. Damit keine anderen Insekten, z. B. Hummeln, zu Schaden kommen, sollten die Gelbschalen immer mit einem Gitter versehen sein.

Die Bekämpfungsrichtwerte liegen beim Großen Rapsstängelrüssel bei 5 und beim Gefleckten Kohltriebrüssler bei 15 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von 3 Tagen. Nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte ist beim Großen Rapsstängelrüssel eine Bekämpfung innerhalb von 3 Tagen erforderlich, beim Gefleckten Kohltriebrüssler hat man je nach Witterung noch bis zu 14 Tage Zeit. Treten nur Stängel- und Triebrüssler auf, eignen sich Pyrethroide der Klasse II, z. B. Kaiso Sorbie, Karate Zeon und Nexide. 

Hinweis: Bei Lambda WG und Lamdex forte läuft die Aufbrauchfrist bis 30.06.2024. Eventuell vorhandene Restbestände dieser Mittel im Betrieb sollten daher bei Gelegenheit aufgebraucht werden.

In Schutzgebieten vorgeschrieben

Die Überwachung von Rapsschädlingen mit Gelbschalen ist seit Jahren ein etabliertes Verfahren und wird von vielen Betrieben aufgrund positiver Erfahrungen freiwillig genutzt, um Insektizidanwendungen optimal zu platzieren. In Schutzgebieten, wo die landesspezifischen Vorgaben für den integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) gelten, ist die Verwendung von Gelbschalen zur Überwachung der Rapsschädlinge und die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte jedoch auch rechtlich vorgeschrieben (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz). Es ist 

  • bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufzustellen,
  • bis 10 ha und für jede weitere 10 ha mindestens eine weitere Gelbschale.

Im Geltungsbereich von IPSplus (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, intensiv genutzte land- und fischereiwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale, bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch Naturschutzgebiete) muss die Durchführung dieser Maßnahme auch dokumentiert werden. 
 

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