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Arbeitskalender Weinbau

Tipps für den März

Aktuell steht unter anderem das Biegen und Binden auf dem Programm. Hier die Tipps für die Arbeiten im März:
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Um Geruchsbelästigung zu vermeiden, sollten organische Dünger wie Stallmist und Kompost möglichst bald eingearbeitet werden.
Um Geruchsbelästigung zu vermeiden, sollten organische Dünger wie Stallmist und Kompost möglichst bald eingearbeitet werden.LVWO Weinsberg
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Biegen und Binden

Der Monat März ist der klassische Monat, in dem nach den Ausbesserungsarbeiten am Drahtrahmen, die Biegearbeiten auf dem Arbeitsprogramm stehen. Vor allem auf sehr steilen Flächen sollte nur eine Fruchtrute angeschnitten und diese unbedingt hangabwärts gebogen werden. Steil aufwärts ragende Triebe werden stark begünstigt, während die unteren Triebe an der Basis dadurch unterversorgt werden. Zur Erleichterung der Bindearbeit können Drillgeräte, manuelle oder elektrische Bindezangen eingesetzt werden. Klammern aus Kunststoff oder Metall werden zum dauerhaften Verbleib eingesetzt. Hierbei muss auf die Tauglichkeit beim Vollerntereinsatz geachtet werden.

Düngebedarfsermittlung

Aufzeichnungspflichtige Betriebe nach der Dünge-VO in Baden-Württemberg müssen jeweils bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff und Phosphat zu betrieblichen Gesamtsummen des Düngebedarfs aufsummieren. Zudem müssen die aufgebrachten Mengen der Nährstoffe ebenso bis zum 31. März des Folgejahres zu einer betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes zusammengefasst werden. Über die Auszeichnungspflicht und damit auch weiterführende Verpflichtungen im Rahmen der Dünge-VO können sich die Betriebe auf der Internetseite www.duengung-bw.de informieren.

Pheromondispenser aushängen

Für das Aushängen der Pheromone ist es im März noch zu früh, aber die ersten Vorbereitungen können getroffen werden. Die Antragstellung erfolgt in Baden-Württemberg im Rahmen des „Gemeinsamen Antrags“ mittels elektronischer Antragstellung über das System Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) und ist spätestens bis zum 15. Mai zu stellen. Neu im aktuellen Verfahren ist, dass die Ausbringung vor Antragstellung nicht mehr förderschädlich ist.

Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 9/2024.

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