Raus mit der Maus
Sowohl Wühl- oder Schermäuse als auch Feldmäuse können in Obstanlagen erhebliche Schäden durch das Nagen an Wurzeln und Rinde verursachen. Die Wasser- und Nährstoffzufuhr wird unterbrochen und es können sogar größere Bäume absterben.
Damit sich Schäden durch Mäuse in Grenzen halten, können eine Reihe vorbeugender Maßnahmen helfen. So sollte Fallobst vollständig und zügig aus der Anlage entfernt oder gemulcht werden, um die Nahrungsquellen für Mäuse zu verringern. Die Baumstreifen sollten vor allem im Herbst und Winter frei von Unkraut und Gras gehalten werden, um den Mäusen die „Deckung“ zu nehmen.
Sitzstangen und Nistkästen für Fressfeinde
Natürliche Fressfeinde der Mäuse können mit Sitzstangen für Greifvögel und mit Nistkästen für Turmfalken und Schleiereulen gefördert werden. Andere natürliche Feinde sind zum Beispiel Wiesel, Fuchs und in Hof- und Hausnähe auch Katzen und Hunde. Drahtkörbe können Einzelbäume über Jahre sicher vor Wühlmausfraß schützen. Sie finden vor allem im Most- und Streuobstbereich Verwendung. Im Handel sind verschiedene Formen erhältlich. Sie lassen sich aus Drahtgeflecht aber auch leicht selbst herstellen.
Eine Barrieren-Abschirmung verhindert die Einwanderung von Mäusen in die Obstanlage. Dieses Verfahren kommt wegen der hohen Kosten und schwierigen Umsetzbarkeit in der Praxis aber kaum zum Einsatz. Zur Vergrämung von Wühlmäusen sind im Erwerbsanbau verschiedene Produkte auf Calciumcarbidbasis zugelassen. Bei Kontakt mit feuchtem Boden entwickelt sich ein unangenehm riechendes Gas, das die Wühlmäuse vertreibt, aber nicht tötet. Für das große Angebot von Geräten zur phonoakustischen Abwehr von Wühlmäusen, wie zum Beispiel Ultraschallsonden, gibt es keine neutralen Versuchsergebnisse des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, die eine Wirkung bestätigen.
Fang mit Fallen


Beim Fang mit Fallen wird der Wühlmausgang so weit geöffnet, bis er in festere Bodenschichten führt. Dort stellt man die Falle vorsichtig auf. Anschließend wird der Gang wieder lichtdicht verschlossen. Wühlmäuse sind geruchsempfindlich. Fallen sollten daher nur mit Handschuhen angefasst und neue Fallen zuvor mit Erde eingerieben werden.
Die Bekämpfung durch Sprengung mit Gasgemischen (zum Beispiel Rodenator) ist nach der Bundesartenschutzverordnung verboten. Die Zulassungen von Begasungsmitteln mit den Wirkstoffen Calciumphosphid und Aluminiumphosphid sind ausgelaufen. Diese Produkte unterliegen einem Anwendungsverbot.
Verdeckte Ausbringung von Fraßgiften
Gegen Schermäuse sind in allen Obstkulturen zinkphosphidhaltige Wühlmausköder (Fraßgifte) zugelassen. Diese dürfen nur verdeckt ausgebracht werden. Die Köder werden entweder in die Gänge eingebracht oder in speziellen Köderstationen ausgelegt. In Naturschutzgebieten ist die Anwendung von Zinkphosphid grundsätzlich verboten.
Maulwürfe sind durch die Bundesartenschutz-Verordnung geschützt und dürfen nicht bekämpft werden.

Lochtretmethode zur Überprüfung
Die Anwendung von zinkphospidhaltigen Produkten bringt eine Vielzahl von teilweise Bußgeld bewährten Auflagen mit sich. So zum Beispiel die NS 648: Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist. Die sogenannte Lochtretmethode ist solch ein Verfahren. Dabei werden auf einer abgesteckten Kontrollfläche von 250 m² (16 m x 16 m) alle Mäuselöcher zugetreten und markiert. Am nächsten Tag werden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Der Bekämpfungsrichtwert für Feldmäuse liegt bei fünf bis zehn wieder geöffneten Löchern pro Kontrollfläche.
Für den Kauf und die Ausbringung von zinkphosphidhaltigen Präparaten gegen Feldmäuse ist ein Sachkundeausweis Pflanzenschutz erforderlich.