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Auf Feldmausbefall achten

Feldmäuse können erhebliche Schäden im Ackerbau und Grünland verursachen, insbesondere bei milden Wintern. Eine rechtzeitige Befallsüberwachung und geeignete Maßnahmen sind daher entscheidend, um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 18.11.2024
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Bei der derzeit niedrigen Vegetation ist ein Befall durch Feldmäuse gut zu erkennen. Daher sollten jetzt insbesondere Feldränder, Gräben, Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit der Vorfrucht Getreide oder Raps sowie Wiesen und Weiden kontrolliert werden. Auf befallenen Feldrändern und in Gräben ist es ratsam, den Bewuchs vor dem Winter kurz zu halten, um den Mäusen möglichst wenig Deckung zu bieten. Auch Grünland sollte möglichst kurz in den Winter gehen.

Zusätzlich wird empfohlen, Sitzstangen für Greifvögel aufzustellen, wenn keine natürlichen Ansitzmöglichkeiten wie Bäume vorhanden sind. Greifvögel sind bei der Wahl ihres Ansitzes wenig wählerisch. Ein 2,5 bis 4 Meter langer Pfahl mit einem Durchmesser von 5 bis 10 Zentimetern, der an der Spitze ein Querholz mit 20 bis 40 Zentimetern Breite und 3 bis 5 Zentimetern Durchmesser trägt, genügt. Der Pfahl sollte etwa 40 bis 50 Zentimeter tief im Boden verankert werden, um Stabilität zu gewährleisten. Je höher die Sitzstange, desto größer ist der einsehbare Umkreis.

Richtwerte kennen

Falls trotz vorbeugender Maßnahmen weiterhin viele Mäuse auftreten, kann eine chemische Bekämpfung auf den betroffenen Flächen in Betracht gezogen werden. Die Notwendigkeit einer Bekämpfung muss jedoch durch geeignete Prognoseverfahren wie Probefänge belegt werden (NS648). Ein bewährtes Verfahren ist die sogenannte Lochtretmethode. Dabei werden auf zwei Kontrollflächen von jeweils 250 Quadratmetern (16 mal 16 Meter) alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden werden die erneut geöffneten Löcher gezählt. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8 und für Grünland im Herbst bei 11 geöffneten Löchern pro Kontrollfläche.

Überschreitet der Befall den Bekämpfungsrichtwert, ist die verdeckte Ausbringung von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mithilfe geeigneter Köderstationen die einzige zulässige direkte Maßnahme. Die Köder dürfen weder offen ausgelegt (NT659) noch an der Oberfläche liegen bleiben (NT664, NT680). Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes eine gute Wirkung zu erwarten. Allerdings kann Feuchtigkeit die Wirkung der Köder beeinträchtigen, da sich aus dem Giftweizen oder den Giftlinsen ein Gas entwickelt, das auf Mäuse abschreckend wirkt. Deshalb sollte die Ausbringung nur bei trockenem Wetter mit einer stabilen Trockenperiode von mindestens 3 bis 4 Tagen erfolgen.

Hier gilt Anwendungsverbot

In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt grundsätzlich ein Anwendungsverbot für Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Auch in nachgewiesenen Vorkommensgebieten von Feldhamster, Haselmaus oder Birkenmaus sowie auf Zugvogelrastplätzen müssen die Anwendungsbestimmungen. NT803-1, NT820-1 bis NT820-3 beachtet werden. Zudem ist vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis der unteren Naturschutzbehörden ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1).

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