Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung für Ölsaaten zur Biokraftstoffproduktion
Ab dem 1. Juli 2010 werden Biokraftstoffe nur noch dann in die Beimischungsregelung oder Steuerbegünstigung einbezogen, wenn der vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis vorliegt. Dieser Nachweis setzt eine umfassende Dokumentation in der gesamten Warenkette bis zurück zum Landwirt voraus. Basis ist eine Erklärung des Landwirts, um national den Anbau auf geschützten Flächen ebenso auszuschließen wie international die Rodung von Regenwäldern.
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