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Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung für Ölsaaten zur Biokraftstoffproduktion

Ab dem 1. Juli 2010 werden Biokraftstoffe nur noch dann in die Beimischungsregelung oder Steuerbegünstigung einbezogen, wenn der vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis vorliegt. Dieser Nachweis setzt eine umfassende Dokumentation in der gesamten Warenkette bis zurück zum Landwirt voraus. Basis ist eine Erklärung des Landwirts, um national den Anbau auf geschützten Flächen ebenso auszuschließen wie international die Rodung von Regenwäldern.

Veröffentlicht am
Da festzustellen ist, dass es auf Seiten aller Marktbeteiligten im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung noch eine ganze Reihe von Fragen gibt, arbeiten sowohl die BLE als auch der Deutsche Bauernverband derzeit an entsprechenden Informationsmaterialien. Für den Sektor Ölsaaten gibt die UFOP in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen und Hinweise: Um sicherzustellen, dass die gesamte Biomasseproduktion eines Landwirts im Falle einer späteren Verwendung als Biokraftstoff genutzt werden kann, sollte die vereinfachte Selbsterklärung für die gesamte Ackerfläche abgegeben werden, wie sie in dem von der BLE veröffentlichten Leitfaden enthalten ist. Mit dieser Selbsterklärung wird sichergestellt, dass die...
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