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Neues bei der forstlichen Förderung

Mit Beginn des neuen Jahres hat der EU-Programmzeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung der ländlichen Entwicklung begonnen. Dies bringt diverse Änderungen bei der forstlichen Förderung mit sich.
Veröffentlicht am
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raums wurden landesweit sämtliche EU-kofinanzierten Programme und Förderrichtlinien zum 1. Januar 2007 aktualisiert. Im Bereich der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sind davon die bisherigen Richtlinien „Naturnahe Waldwirtschaft“, „Ausgleichszulage Wald“, „Erstaufforstungsprämie“ und „Naturparkförderung“ betroffen. Leistungen nur noch gegen Einzelnachweis Mit der neuen Richtlinie werden die bisherigen Förderrichtlinien „Naturnahe Waldwirtschaft“, „Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“ und die Richtlinie zur „Förderung periodischer Betriebspläne und Betriebsgutachten“ zusammengefasst. Bisher waren für waldbauliche Fördermaßnahmen...
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