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Nur noch Bioöle im PEFC-Wald erlaubt

Auf seiner letzten Sitzung, am 28. November 2012 in Köln, beschloss der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat (DFZR), das fachliche Entscheidungsgremium von PEFC Deutschland, Änderungen in der Auslegung der Motorsägenkurspflicht für private Selbstwerber und fasste einen Beschluss zur Problematik der Unabhängigkeit des DFSZ-Zertifizierungssystems für Forstunternehmer.

Veröffentlicht am
Mit Beginn des Jahres 2013 treten gleich drei PEFC-Standards in Kraft, die sich auf private Selbstwerber beziehen und im Rahmen der letzten Standardrevision 2009 verabschiedet wurden. Zum einen müssen private Selbstwerber (per Selbsterklärung) die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und von Sonderkraftstoffen nachweisen, zum anderen müssen sie die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, belegen. Aufgrund von kritischen Stimmen aus Reihen der Forstbetriebe revidierte der DFZR seine Interpretation dieser Vorgabe und stellte klar, dass die Fürsorgepflicht für Brennholzselbstwerber in PEFC-zertifizierten Wäldern nicht an der Waldstraße ende,...
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