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Erneuerbare-Wärme Gesetz mit Lücken beim Verbraucherschutz

Ob Hausbesitzer oder Mieter - der Entwurf des Erneuerbare-Wärme Gesetzes erwartet zukünftig einen Beitrag zum Klimaschutz von ihnen. Allerdings stellen die vorgesehenen Regelungen nicht sicher, dass der Beitrag wirtschaftlich und sinnvoll geschieht. "Der vom Umweltministerium vorgelegte Entwurf Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie stellt in der derzeitigen Form das Erreichen der versprochenen Klimaschutzziele nicht sicher - belastet die Verbraucher jedoch mit zusätzlichen Investitions- und Mietkosten", kritisiert Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
So ist die versprochene 20-prozentige Reduzierung des Wärmeenergieverbrauchs weder mit dem Einbau der im Gesetz vorgeschriebenen thermischen Solaranlage noch der ebenfalls vorgeschriebenen Wärmepumpe garantiert. Die Verbraucherzentrale fordert, dass das Gesetz den versprochenen Einspareffekt unabhängig von der jeweiligen technischen Umsetzung in gleichem Umfang sicher stellen muss. "Unsere Beratungserfahrung zeigt darüber hinaus Handlungsbedarf bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen," meint Benner. Werden Immobilienbesitzer beispielsweise auf Messen mit Angeboten für Heiz- oder Solaranlagen sowie für Wärmedämmmaßnahmen konfrontiert, können sie deren tatsächlichen Nutzen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht und ihre...
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