Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE müssen bis spätestens 9. September 2014 der Fahrerlaubnisbehörde eine Weiterbildung nachweisen, wenn sie weiterhin gewerblich oder beruflich Fahrzeuge dieser Klassen fahren wollen.
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Dies betrifft auch Inhaber eines Führerscheins der früheren Klassen 2 und 3, wenn sie Fahrzeuge der genannten Klasse gewerblich führen. So benötigt beispielsweise auch der Inhaber eines alten Führerscheins der Klasse 3 diesen Nachweis, sobald er ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t fährt. Weiterbildungen werden von Fahrschulen angeboten, die die Klassen C und CE ausbilden sowie von Ausbildungsstätten, die von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sind. Die Ausbildung mit einer Dauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten hat unter anderem Technik, Ladungssicherung, soziale Vorschriften und ökologische Fahrweise zum Inhalt. Wegen des nahenden Fristablaufs rechnen die Führerscheinstellen der Landratsämter mit größerem...