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Gülledüngung

Nur mit anerkannter Technik erlaubt

Seit einer Neufassung der Düngeverordnung im Jahr 2007 steht fest, dass unter anderem die althergebrachten Prallteller nicht mehr verwendet werden dürfen. Eine lange Übergangsregelung erlaubte deren Einsatz aber noch zum Ende des Jahres 2015. Für alte Prallteller und andere Verteilsysteme bedeutet das ab 1. Januar 2016 das endgültige Aus.
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Laut Düngeverordnung müssen Geräte zur Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsstoffen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Laut Düngeverordnung müssen Geräte zur Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsstoffen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Neub
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Laut Düngeverordnung müssen Geräte zur Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsstoffen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Um den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen, müssen die Geräte eine sachgerechte Mengenbemessung, Verteilung und eine verlustarme Ausbringung gewährleisten. Geräte, welche die genannten Anforderungen auch bei sorgfältiger Einstellung nicht erfüllen, entsprechen demnach nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Am 31. Dezember 2015 ist nun die Übergangsfrist für Geräte ausgelaufen, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das heißt, ab 1. Januar 2016 dürfen Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler, Güllewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, zentrale Prallteller, die nach oben abstrahlen, Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler für unverdünnte Gülle sowie Drehstrahlregler zum Verregnen von unverdünnter Gülle nicht mehr eingesetzt werden.

Erlaubt sind in Zukunft sogenannte Gestängeverteiler mit mehreren Prallverteilern am Ende der Gestänge, die Ausbringung mit Schleppschlauch oder Schleppschuh sowie die Ausbringung mit Injektions- beziehungsweise Schlitztechnik, außerdem Schwenkdüsen wie nach Firmenangaben der Möscha-Verteiler sowie zentrale Prallverteiler, die nach unten abstrahlen. Ebenso erlaubt sind alle Geräte zur Unterfuß- und Reihendüngung.
 

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