Havarie-Fall Riedlingen
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3,4 Millionen Euro fordern die Landwirte von dem österreichischen Unternehmen als Schadensersatz.
Die Anlage havarierte in der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 2007 gegen 2.30 Uhr. Dadurch wurden ursprünglich im Fermenter enthaltene ca. 4000 m³ Gülle in einem „Gülle-Tsunami“ in die Umgebung geschwemmt und der Fermenter sowie große Teile der restlichen Biogas-Anlage zerstört. Menschen kamen nicht zu Schaden.
Nach Ansicht der Kläger sind die unteren drei Ringe des Fermenters zerborsten, weil Stahlbleche und Schraubverbindungen der Stahlblechpaneele nicht der tatsächlichen Beanspruchung standgehalten haben.
Die Beklagte bestreitet konstruktive Mängel und sieht eine Explosion im Fermenter als Ursache für die Havarie.
Das Landgericht Ravensburg hat die Klage mit Urteil vom 4. Februar 2016 abgewiesen. Zwar seien der Beklagten Planungs- und Ausführungsmängel im Zusammenhang mit der Errichtung des Fermenters vorzuwerfen. Die Kläger hätten jedoch nicht den Beweis erbracht, dass diese adäquat kausal für die Havarie der Biogasanlage geworden seien. Es sei zumindest nicht auszuschließen, dass diese auf eine Zusatzbeanspruchung – über die bereits vorhandene Beanspruchung durch den hydrostatischen Druck der Befüllung hinaus – zurückzuführen sei. Hierfür komme insbesondere eine Explosion oder Verpuffung in Betracht. Für eine solche Schadensursache hafte die Beklagte aber nicht.
Im Termin vom 18. Oktober 2016 sollen die beiden Sachverständigen nochmals befragt werden.
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