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Spritzen-TÜV

Die rosa Plakette ist fällig

Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräte mit Farbe rosa verlieren zum Frühjahr 2017 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren. Dabei werden immer wieder Mängel festgestellt, die bei einer Vorabdurchsicht auf dem Hof einfach zu beseitigen gewesen wären. Also: Gut vorbereitet sein.
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Landmaschinenmechaniker Lothar Löffer ist bei der Firma Agrom mit Hauptsitz in Riedhausen (Landkreis Ravensburg) der Spezialist für die Spitzenprüfung. Sein Tipp: Vor der Fahrt zur Gerätekontrolle die Spritze auf dem Hof durchchecken.
Landmaschinenmechaniker Lothar Löffer ist bei der Firma Agrom mit Hauptsitz in Riedhausen (Landkreis Ravensburg) der Spezialist für die Spitzenprüfung. Sein Tipp: Vor der Fahrt zur Gerätekontrolle die Spritze auf dem Hof durchchecken. Neub
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Es ist unübersehbar – der Frühling kündigt sich an. Höchste Zeit die Pflanzenschutzgeräte betriebsbereit zu machen und die Gültigkeit der Plakette zu überprüfen. Folgende Plaketten sind zulässig: grün (2015-2018) und orange (2016-2019). Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräte mit Farbe rosa verlieren zum Frühjahr 2017 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren. Den rechtlichen Rahmen zur Prüfpflicht bildet die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) vom 6. Juli 2013. Sie verbietet laut § 6 die Verwendung ungeprüfter Ausbringgeräte. Nach § 7 dieser Verordnung begeht derjenige, der ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfpflicht hat sich auf fast alle Ausbringgeräte für Pflanzenschutzmittel ausgeweitet. So müssen Legemaschinen mit Sprüheinrichtungen zur Fungizidbehandlung von Pflanzkartoffeln wie auch Streifenspritzgeräte auf Ausstoßgenauigkeit kontrolliert werden.

Liste der Kontrollstellen
In Baden-Württemberg gibt es ein gutes Netz von Kontrollstellen. Eine Liste von Adressen der in Baden-Württemberg zugelassenen Kontrollwerkstätten finden Sie hier. Die Zulassung zur Geräteprüfung erhält ein Kontrollbetrieb nur, wenn die technische Ausstattung einwandfrei ist, das Personal die geforderte Ausbildung hat und regelmäßige Fortbildungen besucht werden.

Eine wesentliche Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung von 2013 war die Verlängerung des Prüfturnus. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen nach § 3 dieser Verordnung nicht mehr in Abständen von zwei, sondern innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) bei einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte vorgestellt werden. Mit diesem verlängerten Gültigkeitszeitraum machen die Werkstätten unterschiedliche Erfahrungen. Insgesamt hat sich landesweit die Ausstattung mit Ausbringgeräten in den 23 Jahren seit der Einführung der Prüfpflicht erneuert. So müssen in der Tendenz weniger Reparaturen an Stabilität und an Verschleißteilen durchgeführt werden. Eines wurde bei Rückfragen in Landtechnikwerkstätten jedoch deutlich: Nach drei Jahren Geräteeinsatz ohne technische Überprüfung ist mehr Zeit für die Gerätekontrolle einzuplanen. Die benötigte Zeit zum sofortigen Beheben von Mängeln ist schwer abschätzbar. Dies führt zu Ärger bei den wartenden Landwirten, die sich auf den vereinbarten Termin eingerichtet haben.

Hofcheck spart Ärger
Lange Wartezeiten in der Werkstätte und Kosten können reduziert werden, wenn sich der Eigentümer eine Stunde Zeit nimmt den technischen Zustand des Gerätes selbst vorab zu prüfen. Fallen bei der Sichtung des Pflanzenschutzgerätes Scheuer- oder Knickstellen an den Schläuchen auf, tropfen Düsen nach oder ist der Spritzfächer unvollständig, sollte die Werkstatt informiert werden. Es versteht sich von selbst, dass der Tank und alle Spritzenteile frei sein müssen von Pflanzenschutzmittelresten. Das bedeutet auch, dass der Gerätefilter, die Düsen und Düsenfilter ausgebaut und gereinigt werden sollen. Nur mit einwandfrei funktionierenden Pflanzenschutzgeräten haben Pflanzenschutzmaßnahmen den gewünschten Erfolg. Eine Checkliste finden Sie hier.

Kartoffelbauern aufgepasst
Mit dem Stichtag (30. Juni 2016) nach der Kartoffel-Legesaison konnte die Gerätekontrolle im vergangenen Jahr ein letztes Mal aufgeschoben werden. Dieses Jahr muss die Pflanzenschutztechnik, egal ob Knollen- oder Furchenbehandlung, mit einer Prüfplakette versehen sein. Die zu kontrollierenden Merkmale gehen aus der Julius-Kühn Institut-Richtlinie „3-1.0 Merkmale für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten“ hervor. Die Technik auf Pflanzmaschinen ist der Geräteart 13, „Streifenspritzgeräte“ zu zuordnen. Darunter fallen auch Band- und Unterstock-Spritzgeräte.

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