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Erneuerbare Energie

Nächster Ausschreibungstermin 1. April

Wer mit seiner Biogas- oder Biomasseanlage an der nächsten EEG-Ausschreibung zum 01. April 2020 teilnehmen möchte, hat eine Vielzahl von Vorbereitungsarbeiten zu leisten. Hierbei sind auch einige Fristen einzuhalten, um überhaupt erfolgreich an der Ausschreibung teilnehmen zu können.
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Für den nächsten Ausschreibungstermin für Biomasse- / Biogasanlagen zum 01.04.2020 hat die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich die aktuellen Unterlagen online gestellt:

  • Ausgeschrieben wird ein Volumen von 167.770 kW.
  • Das zulässige Höchstgebot für Bestandsanlagen liegt bei 16,40 ct/kWh, für Neuanlagen bei 14,44 ct/kWh.

Um wirksam an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Formulare ordnungsgemäß ausgefüllt und spätestens am 01.04.2020 bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Beim Ausfüllen der Formulare ist größte Vorsicht geboten, kleinste Fehler hierbei führen zur Unzulässigkeit des Gebotes!

Grundvoraussetzung zur Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass die Genehmigung der Anlage bis spätestens 11.03.2020 im Marktstammdatenregister gemeldet war. Erfahrungsgemäß stellen sich hier viele Fragen, insbesondere, welche Genehmigung tatsächlich gemeldet sein muss (bei Bestandsanlagen). In diesem Zusammenhang zeigt sich häufig, dass einige Daten, die bislang ins Marktstammdatenregister gemeldet wurden, korrigiert werden mussten. Weitere Informationen und die Formulare finden Sie auf www.paluka.de.

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