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Pflanzenschutz aktuell

Wintergerste: Unkraut- und Ungrasbekämpfung planen

In früh gesäter Wintergerste steht die Bekämpfung von Schadgräsern im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die ackerbaulichen Maßnahmen, als auch für die Auswahl der Herbizide.
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Wintergerste mit Durchwuchs von Ackerfuchsschwanz: Es kann sich lohnen, früh mit ackerbaulichen Maßnahmen und Herbiziden gegenzusteuern.
Wintergerste mit Durchwuchs von Ackerfuchsschwanz: Es kann sich lohnen, früh mit ackerbaulichen Maßnahmen und Herbiziden gegenzusteuern.Annette Mayer
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Der Acker-Fuchsschwanz tritt hauptsächlich auf schweren Böden auf und sollte ab 30 Pflanzen/m² bekämpft werden. Der Windhalm verursacht insbesondere auf leichteren Böden zunehmend Probleme. Der Bekämpfungsrichtwert ist ab 20 Pflanzen/m² überschritten.

Wirkstoffe wechseln und dokumentieren

Bei der Wahl der Mittel ist sowohl auf die vorhanden Ungräser und Unkräuter, als auch besonders auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen, auch in der Fruchtfolge, zu achten. Dabei helfen die Aufzeichnungen der Pflanzenschutzanwendungen der vergangenen Jahre. Bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit ist die Kombination mit einem Bodenherbizid zu empfehlen. Für eine gute Wirkung und Verträglichkeit der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.

Wenn die Bodenherbizide im Nachauflauf eingesetzt werden, muss die Anwendung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im 1-Blatt-Stadium erfolgen.

Die Mittel im Detail

Das Mateno Forte Set wird in diesem Jahr erstmals vertrieben. Der zusätzliche Wirkstoff Aclonifen, bekannt aus dem Kartoffelanbau (zum Beispiel Bandur), bringt eine zusätzliche Wirkung gegen Acker-Fuchsschwanz und ist ein weiterer Baustein im Resistenzmanagement. Neu im Handel sind auch Pontos und Quirinus (Wirkstoffe: Picolinafen + Flufenacet). Gegen Windhalm kann Pontos bis zum 3-Blatt-Stadium, gegen Acker-Fuchsschwanz Pontos + Quirinus (Quirinus forte Set) möglichst im Vorauflauf zur Anwendung kommen. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Pendimethalin (zum Beispiel Activus SC, Agolin, Malibu, Picona, Stomp Aqua, Trinity) und Prosulfocarb (zum Beispiel Boxer, Jura) sind die Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten:

  • NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen.
  • NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
  • NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.

Abdriftminderung um 90 Prozent

Um diese Anwendungsbestimmungen einhalten zu können, sind Düsentypen erforderlich, die auch bei einem Spritzdruck von mindestens 1,5 bar die Abdriftminderungsklasse 90 % erreichen, zum Beispiel IDKT 120-03 POM, ULD 04, ID-120-04 C, ID-120-04 POM und TTI 110-04 VP.

Chlortoluron stellt besondere Anforderungen

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron ist die Sorten-Verträglichkeit zu beachten. Zudem gelten zum Schutz des Grundwassers die NG337 („Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.“) und zusätzlich die folgenden Anwendungsbestimmungen (ausgenommen Trinity):

  • NG404: Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich.
  • NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
  • NG414: Keine Anwendung auf sandigen Böden mit < 1,5 % Humusanteil.

Trinity darf nur dann angewendet werden, wenn ein 20 Meter breiter bewachsener Randstreifen vorhanden ist (NW706). Auf drainierten Flächen ist die Anwendung vom 1. November bis zum 15. März nicht zulässig (NW800).

Weitere Hinweise zur Wirkung der Herbizide sowie zu den Auflagen sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2021 in Tabelle 18 auf den Seiten 48 und 49 nachzulesen. Trespen sind in der Wintergerste nicht bekämpfbar. Auf befallenen Schlägen sollte deshalb keine Wintergerste angebaut werden.

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