EU-Recht gestattet derzeit keine Quotenaussetzung oder Saldierungsbegrenzung
Aufgrund des bestehenden EU-Rechts ist es derzeit nicht möglich, die im Health-Check beschlossene Quotenerhöhung bei Milch auszusetzen oder die Saldierung weiter zu begrenzen oder abzuschaffen. Darauf weist der Landesbauernverband am 23. Juli 2009 in Stuttgart hin.
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In der Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) vom 22.07.2009 zum Milchmarktbericht der EU-Kommission finden sich folgende Sätze: "Positiv ist hingegen, dass die Kommission bestätigt, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Möglichkeit haben, die im Health-Check beschlossene Quotenerhöhung auszusetzen und die Saldierung zu begrenzen oder abzuschaffen, was der BDM schon seit langem fordert. Dies muss als klarer Auftrag an die Regierungschefs der Einzelstaaten gesehen werden, erst einmal national alles zu tun, um den Markt zu bereinigen. Der BDM fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden und entsprechenden Druck auf die unionsgeführten Länder auszuüben, die...
