Käseexporte: Preisschwelle für Erstattungen fällt weg
Käseexporteure können künftig in stärkerem Umfang von Ausfuhrerstattungen profitieren: Die EU-Kommission schlug am 24. Juli im zuständigen Verwaltungsausschuss vor, den Mindestpreis von 230 Euro je 100 Kilo, zu dem Käse verkauft werden muss um erstattungsfähig zu sein, ersatzlos zu streichen.
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Dieser Vorstoß, der von Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel nur einen Tag zuvor angekündigt worden war und im Milchbericht nicht angesprochen wird, erhielt von den anwesenden Experten der Mitgliedstaaten direkt grünes Licht. Die Entscheidung soll jetzt umgehend formalisiert werden. Ferner bewilligte der Ausschuss die Verlängerung der Intervention für Magermilchpulver und Butter bis Ende November 2009 als Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission. Das ist notwendig, damit die EU-Agrarminister genug Zeit haben, eine weitere Verlängerung bis Ende Februar 2010 im Rat zu beschließen. Mehr Produkte erstattungsfähig Die bis Ende August ohnehin möglichen Ausschreibungen für die öffentliche Lagerhaltung wurden unterdessen weitergeführt. Die...
