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Gericht: Milchboykott wäre wettbewerbswidrig

Sollte der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) zu einem neuen „Milchstreik“ aufrufen, würde er diesmal wohl nicht ohne ein Bußgeld davon kommen.
Veröffentlicht am
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) hat durchblicken lassen, dass er den Boykottaufruf, mit dem der BDM im vorigen Jahr einen Lieferstreik ausgelöst hatte, als kartellrechtswidrig erachte, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Es werde erwartet, dass das OLG sich in seinem für 9. September 2009 erwarteten Urteil der Rechtsauffassung des Bundeskartellamts anschließt. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr ein Verwaltungsverfahren gegen den BDM eingeleitet, aber von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen.
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