Biologische Vielfalt erhalten
Der Internationale Saatgutvertrag der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) steht jetzt unmittelbar vor seiner praktischen Anwendung. Die 103 Unterzeichnerstaaten haben unter Beteiligung der übrigen Mitgliedstaaten der FAO auf der ersten Sitzung des Lenkungsorgangs des Vertrages in der Zeit vom 12. bis 16. Juni in Madrid neben den Verfahrens- und Finanzierungsregeln auch ein so genanntes Material Transfer Abkommen (MTA) verabschiedet. Der formell 2004 in Kraft getretene Vertrag wurde damit um den entscheidenden Schlussstein ergänzt. Erstmals seit Verabschiedung der Convention on Biological Diversity im Jahre 1992 ist nun wieder freier und rechtssicherer Zugang zu pflanzlichem Zuchtmaterial möglich.
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Die Genbanken der Unterzeichnerstaaten werden künftig Pflanzenmaterial zu Züchtungszwecken ausschließlich nach den Bedingungen dieses MTA zur Verfügung stellen. Dieses Multilaterale System des Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen ist ein bedeutender Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt und gewährleistet dauerhaften Fortschritt in der Pflanzenzüchtung. Das MTA enthält neben den Zugangsregeln auch Bestimmungen über den Vorteilsausgleich. Pflanzensorten, die mit Material aus dem Multilateralen System gezüchtet werden, dürfen vom Züchter geschützt werden. Falls dieser Schutz - wie in Europa und weiten Teilen der Welt üblich - nach den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen...