Einsatz von Biozidwirkstoffen
Die Pressemitteilung des Industrieverbandes Agrar IVA vom 30. Juni 2006 hat in einigen Fällen bei Anwendern und Handel zu Missverständnissen geführt. Die IVA stellt noch mal klar: Hauptanwendungsgebiete für Pyrethrum und Lavendelextrakt bleiben erhalten
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Schädlingsbekämpfungsmittel müssen je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Für den Einsatz in der Landwirtschaft und im Gartenbau müssen sie als Pflanzenschutzmittel zugelassen sein, für den Einsatz in anderen Bereichen, zum Beispiel im Haushalt, als Biozid. In der Pressemitteilung der IVA wurden mehrere Biozid-Wirkstoffe erwähnt, für die nach der im Juni veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission ein Teil der bisherigen Einsatzgebiete entfallen wird. Dies betrifft insbesondere zwei der genannten Wirkstoffe. Zum einen handelt es sich dabei um Pyrethrum. Der Stoff wird nach dem jetzigen Stand lediglich für die Produktgruppe der Lockstoffe und Repellentien (Abwehrstoffe) nicht unterstützt; für das bei...