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Schwarzhandel kann teuer werden

Das Angebot von nicht zertifiziertem Saat- und Pflanzgut ist ein Verstoß gegen das Sortenschutzgesetz. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht in München in einem Fall, in dem ein Landwirt unerlaubt Kartoffeln einer geschützten Sorte zu Pflanzzwecken verkauft hat. Bereits im vergangenen Jahr hatten mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen neben den Sortenschutzverletzungen auch Verstöße gegen das UWG geahndet und hohe Strafen verhängt, um die Branche zu schützen.

Veröffentlicht am
In dem Fall in Bayern hatte ein Landwirt die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung und amtliche Anerkennung zur Sicherstellung der Pflanzgutqualitäten nicht durchgeführt und geschützte Kartoffelsorten als Pflanzgut zum Verkauf angeboten. Damit verstößt er nicht nur gegen die Eigentumsrechte des Züchters, sondern verschafft sich auch einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil, so das Landgericht München. Für den Handel von Saat- und Pflanzgut gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben, die hohe Qualitätsstandards und einen fairen Markt garantieren sollen. Das Umgehen dieser Vorgaben ist kein Kavaliersdelikt, sondern stört den Saatgutmarkt empfindlich: den Züchtern fehlen Einnahmen zur Entwicklung neuer Sorten, der ehrliche Kaufmann kann seine...
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