Aufhebung des Antragsstopps bei der KfW
Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien mit Hilfe verbilligter Darlehen wird für Neuanträge wieder geöffnet. Das meldet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 23. August.
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Die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien gelten bis zum 31.12.2006. Um sicherzustellen, dass eingehende Anträge bis Ende 2006 bearbeitet werden können, sind die Anträge bis zum 15. Oktober 2006 bei der KfW einzureichen. Aufgrund der Begrenztheit der Mittel gilt jedoch zusätzlich ein strenges Windhundverfahren. Sollten die Mittel bereits vor dem 15. Oktober 2006 erschöpft sein, verkürzt sich die Antragsfrist. Die Förderdarlehen werden aus Bundesmitteln verbilligt. Für die Darlehen ist ein Verwendungsnachweis erforderlich, der auf den dafür vorgesehenen KfW-Formularen über den Weg der Bankdurchleitung bei der KfW eingereicht wird. Die abgerufenen Darlehensbeträge sind innerhalb von drei Monaten dem festgelegten Verwendungszweck...