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DBV für Besserstellungsregelung bei Anlieferungsmilch

Die so genannte Besserstellungsregelung bei der Beurteilung der Anlieferungsmilch soll erhalten bleiben. Dafür hat sich der Deutsche Bauernverband beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher eingesetzt.
Veröffentlicht am
Die Milchverordnung sieht vor, dass einem Milcherzeuger das Inverkehrbringen von Milch verboten wird, wenn die Anlieferungsmilch nicht innerhalb von drei Monaten nach Überschreitung des Grenzwertes (400.000 Zellen/ml Milch im geometrischen Mittel über drei Monate beziehungsweise 100.000 Keime/ml Milch über zwei Monate) den Anforderungen entspricht. Das Verkehrsverbot wird nach derzeitiger Rechtslage nicht wirksam, wenn bei den Untersuchungen im letzten Beobachtungsmonat die Anforderungen wieder erfüllt sind. Auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit die Auffassung vertreten, dass die Besserstellungsregelung mit den Vorgaben des EU-Hygienerechtes nicht vereinbar und deren Anwendung daher künftig unzulässig ist. Dies würde zu dem widersinnigen...
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