Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Quotenübertragung soll flexibler werden

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Übertragung von Milchquoten außerhalb der Börse flexibilisieren. Nach dem vorliegenden Entwurf für eine Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung sollen im Hinblick auf das Ende der Quotenregelung am 31. März 2015 Fristen verkürzt und Auflagen gelockert werden, um insbesondere im Bereich der Betriebsübertragungen zu Erleichterungen zu kommen.
Veröffentlicht am
Gleichzeitig will das Ministerium jedoch den Bestand der Quotenbörsen nicht gefährden. Das Börsenverfahren sei weiterhin notwendig, um einen repräsentativen und transparenten Milchquotenpreis zu ermitteln und zugleich das Entgelt bei der Übernahme von Milchquoten durch Pächter festzulegen, heißt es in der Begründung. Wie erwartet hält das Ressort an der Aufteilung in die beiden Übertragungsgebiete Ost und West fest. Es sollen lediglich einige Beschränkungen zur Abgrenzung der Gebiete reduziert werden. Neben der Flexibilisierung der Quotenübertragung außerhalb der Quote zielt die Verordnung darauf ab, zur Umsetzung von EU-Vorgaben die Mitteilungspflichten der Molkereien zu erweitern. Weniger Beschränkungen für Quotenanbieter Bislang kann...
Weiterlesen mit unserem...
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.