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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Pflanzenschutzgeräte vor dem Einsatz prüfen lassen

Pflanzenschutz

Alle zwei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte zum so genannten Spritzen-TÜV. Die Gültigkeit dieser Prüfung ist mit einer farbigen Plakette dokumentiert. Für Geräte mit einer braunen Plakette ist die Gültigkeit am 31.12.2010 abgelaufen. Geräte mit einer rosa Plakette müssen in diesem Jahr zur Prüfung vorgeführt werden. Nähere Hinweise zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten, Ausstattung mit neuer Düsentechnik und von den anerkannten Prüfwerkstätten angebotenen Prüfterminen stehen in BWagrar Nr. 9/2011 auf Seite 21 - 24.

 

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