Von EHEC-Krise betroffene Erzeuger müssen nicht vermarktete Mengen bis 20. Juni melden
Landwirtschaftsminister Bonde kündigte an, dass die Umsetzung der Entschädigung und die Beantragung der von der Europäischen Union zugesagten Mittel unverzüglich beginnen. „Die für den Entschädigungsantrag notwendigen Formulare stehen ab Freitag, 17. Juni, auf der Internetseite des Ministeriums www.mlr.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung.
Die Landwirtschaftsverwaltung begleitet die Betroffenen beim Melde- und
Antragsverfahren, um sicherzustellen, dass die Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt“, sagte Bonde.
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