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Von EHEC-Krise betroffene Erzeuger müssen nicht vermarktete Mengen bis 20. Juni melden

Landwirtschaftsminister Bonde kündigte an, dass die Umsetzung der Entschädigung und die Beantragung der von der Europäischen Union zugesagten Mittel unverzüglich beginnen. „Die für den Entschädigungsantrag notwendigen Formulare stehen ab Freitag, 17. Juni, auf der Internetseite des Ministeriums www.mlr.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung.
Die Landwirtschaftsverwaltung begleitet die Betroffenen beim Melde- und
Antragsverfahren, um sicherzustellen, dass die Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt“, sagte Bonde.

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Eile ist bei der EHEC-Schadensmeldung für Landwirte und Gemüsererzeuger geboten.
Eile ist bei der EHEC-Schadensmeldung für Landwirte und Gemüsererzeuger geboten.MLR
Die Melde- und Antragsformulare für die Entschädigung werden derzeit auf Bundesebne erarbeitet. Von der EHEC-Krise betroffene Erzeuger müssen bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bis Montag (20. Juni) Angaben zu den im Zeitraum von 26. Mai bis 19. Juni nicht vermarkteten Waren machen. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten die Betriebe und Organisationen am Freitag, 17. Juni. Informationen und Formulare werden ab dann auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung stehen. Auf Anfrage von BWagrar beim Ministerium Ländlicher Raum handelt wird es sich dabei um die Melde- und Antragsformulare handeln. Die Antragsfrist für die Entschädigung wird am...
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