Anbau gentechnisch veränderter Organismen aufgrund der Rechtslage nicht zu empfohlen
Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) am 10. Mai 2007 mitteilt, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Firma Monsanto aufgefordert, bei der Abgabe von Saatgut MON810 einen Monitoringplan vorzulegen. Gentechnisch veränderter Mais der Linie MON 810 besitzt eine wirksame Zulassung nach Gentechnikrecht und Saatgutverkehrsrecht.
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Die Entscheidung des BVL, eine eingehendere Überwachung anzuordnen, sei eine Umsetzung der, mit der Verabschiedung der Freisetzungsrichtlinie im Jahr 2001 verschärften europäischen Gesetzgebung bezüglich der Freisetzung und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bereits abgegebenes oder ausgesätes Saatgut nicht betroffen Bereits an Landwirte abgegebenes oder ausgesätes Saatgut sei, nach Aussage des BVL, nicht von dieser Regelung betroffen. Deshalb würden auch die landeseigenen Versuche wie geplant durchgeführ, teilt das MLR mit. Nach Auffassung des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum hätte man das Jahr 2007 für dieses Umweltmonitoring noch voll nutzen können und eventuell weitere Erkenntnisse zu...