Regelung zu Wein mit Eichenholzstücken entfristet
Die geltende, jedoch bisher nur befristete Regelung, wonach mit Eichenholzstücken behandeltem Wein keine amtliche Prüfungsnummer für einen Qualitätswein mit Prädikat erteilt werden darf, ist vom Bundesrat in eine dauerhafte Vorschrift umgewandelt worden. Das meldet der Agrar-Pressedienst Agra-Europe.
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Die Länderkammer stimmte demnach jetzt der Entfristung der betreffenden 14. Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 30. November 2006 zu, mit der diese Regelung vom Bundeslandwirtschaftsministerium per Eilverordnung in Kraft gesetzt worden war. Generell sind Eichenholzstücke für die Weinbehand-lung in Deutschland zugelassen. Damit behandelte Weine dürfen aber nur als Qualitätswein einschließlich "Selection" vermarktet werden.