Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Neues Pflanzenschutzrecht, Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen
Vor dem Beginn der Pflanzenschutzsaison wird auf die etwas geänderte Dokumentationspflicht hingewiesen: Die Aufzeichnungen der durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen können in elektronischer oder schriftlicher Form geführt werden. Sie müssen die folgenden Punkte umfassen:
- Name des Anwenders;
- Die jeweilige Anwendungsfläche;
- Das verwendete Pflanzenschutzmittel, bei Tankmischungen alle enthaltenen Mittel;
- Die Aufwandmenge/Aufwandmengen;
- Die behandelte Kultur/Kulturpflanzen;
- Das Anwendungsgebiet (Welcher Schaderreger bekämpft wird. Ist jetzt nicht mehr vorgeschrieben, wird aber empfohlen für die eigene Information.)
Die Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens vier Wochen nach der Anwendung zu machen. Sie müssen bis zum 31.12. des Jahres vollständig vorliegen.
Für diese Aufzeichnungen besteht jetzt eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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