Gentechnisch veränderter Mais darf freigesetzt werden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 1. Juni 2007 der Firma Monsanto die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungen sollen in Oberboihingen und Grünsfeld (Baden-Württemberg), Klein Lüsewitz und Gerdshagen (Mecklenburg-Vorpommern), Gerbitz und Bergzow (Sachsen-Anhalt), Rasslitz (Sachsen), Düllstadt (Bayern) und Niedermöllrich (Hessen) stattfinden.
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Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen eine Größe von maximal 5000 Quadratmetern je Standort. Die Firma Monsanto darf in den Jahren 2007 bis 2011 maximal 50.000 Pflanzen je Standort und Jahr freisetzen, am Standort Niedermöllrich in den Jahren 2008 bis 2011. BVL erwartet keine schädlichen Einflüsse, verfügt jedoch vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais zu vermeiden, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit...
