Maiswurzelbohrer: Fruchtfolge muss eingehalten werden
In den Gebieten Baden-Württembergs, in denen der Maiswurzelbohrer auftritt, müssen die Furchtfolgevorgaben der EU eingehalten werden. Das gilt auch auf den durch strengen Frost geschädigten Flächen, die neu bestellt werden müssen. Landwirte hatten beantragt, auf solchen Flächen zum dritten Mal hintereinander Mais anbauen zu dürfen.
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Landwirtschaftsminister Bonde lehnte das strikt ab. Es bestehe die Gefahr, dass sich in den Befallsgebieten der Maiswurzelbohrer weiter ausbreite und sich die Zahl der Schädlinge erhöhe. Die Bekämpfungsstrategie gegen den wichtigsten Schädling im Maisanbau beruhe auf der Einhaltung eines Fruchtwechsels. Die betroffenen Landwirte könnten auf Sommergetreide ausweichen. In Südbaden kämen auch Soja, Erbsen und Körnerhirse in Frage, so die Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums. Weitere Informationen: www.aid.de/landwirtschaft/pflanzenschutz_maiswurzelbohrer.php